Eine Kirche weltweit
In Partnerschaften von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden wird Kirche in ihrem weltumspannenden Charakter erfahrbar. Die Gründung von Partnerschaften sollte von beiden Seiten gut überlegt sein, damit sie langfristig wirksam werden kann.
In der Arbeit einer Kirchengemeinde sind ökumenische, also weltweite Partnerschaften eine der konkretesten und verheißungsvollsten Möglichkeiten, um über den Horizont der eigenen Gemeinde hinauszublicken. Gemeinden erleben einen Blickwechsel und lernen, sich selbst aus der Perspektive der Partnergemeinden zu sehen. Kirche wird erfahrbar als das, was sie ist: Ein „global player“, eine weltumspannende Organisation. Gleichzeitig verbindet sie weltweit Menschen, die ihren Glauben an ihrem jeweiligen Ort leben. Ob in Johannesburg/Südafrika oder in Abakan/Sibirien, in Viljandi/Estland oder Aurich/ Ostfriesland, Menschen erfahren sich im Geiste des lebendigen Gottes verbunden und zum Leben nach dem Vorbild Jesu herausgefordert.
Partnerschaften verbinden uns mit unseren Schwestern und Brüdern aus anderen Ländern und vereinen uns in dem Auftrag Jesu, der Welt die Liebe Gottes zu bezeugen. Partnerschaften sind ganzheitlich zu verstehen. Die in weiter Entfernung in der Welt lebenden Schwestern und Brüder erfahren sich als Gemeinschaft. Sie teilen die Freuden und Nöte ihres Lebens. Sie lernen voneinander und sie bezeugen gemeinsam ihren Glauben:
• Sie machen den Glauben an den Gott der Bibel in seinem weltweiten Horizont konkret erfahrbar. Aus den „Armen und Notleidenden“ werden Menschen - Schwestern und Brüder, Lehrer und Lehrerinnen im Glauben.
• Sie eröffnen greifbare und persönliche Wege zum Kampf gegen Armut, Hunger und Ungerechtigkeit in der Welt. Direkte Kontakte und Projektarbeit lassen Hilfe bei den Menschen vor Ort ankommen.
• Durch gegenseitige Besuche erlebt Gemeinde vor Ort, wie Globalisierung unser alltägliches Leben über Kontinente hinweg grundlegend verändert.
Ungerechte Weltwirtschaftsstrukturen und gegenseitige Abhängigkeit bekommen Namen und Gesichter – Globalisierung wird in ihren menschlichen Folgen sichtbar. Besuche helfen uns, durch einen Perspektivenwechsel unser Verhalten zu prüfen und uns neu auszurichten.
Partnerschaftsgründung braucht Zeit
Bei der Aufnahme von ökumenischen Partnerschaften ist Eile kein guter Ratgeber. Der Kirchenvorstand, interessierte Ehrenamtliche, der Kirchenkreisvorstand, die Kirchenkreissynode und andere Gemeindegruppen brauchen Zeit, um die verschiedenen Motive zu klären und zu bündeln, warum man eine Partnerschaft eingehen will.
Weniger ist mehr
Wo ein Kirchenkreis bereits Partnerschaftsbeziehungen unterhält, sollten zur Bündelung der Ressourcen keine zusätzlichen Gemeindepartnerschaften in andere Länder aufgebaut werden. Vielmehr ist wünschenswert, die bestehende Kirchenkreispartnerschaft durch die Förderung von Beziehungen zwischen den Gemeinden der Partnerkirchenkreise zu intensivieren.
Anzustreben ist eine Zahl von maximal zwei Partnerschaften innerhalb eines Kirchenkreises mit Kirchenkreisen oder Kirchengemeinden. Die Konzentration auf ein bis zwei Partnerschaften ist je nach regionalen Besonderheiten nicht immer möglich. Es zeigt sich aber, dass es leichter ist, einen intensiven inhaltlichen und persönlichen Austausch zu fördern, wenn nicht mehr als zwei Partnerschaften im Kirchenkreis zu pflegen sind.
Dabei ist es empfehlenswert, Partnerschaften auf Kirchenkreisebene zu bündeln, so dass sie eine Kirchenkreispartnerschaft sind und mit ihrer Arbeit in das Ganze des Kirchenkreises ausstrahlen.
Neue Partnerschaftsbeziehungen sollten nach Möglichkeit im Rahmen der bereits bestehenden Partnerschaftsbeziehungen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers entstehen. Bei Partnerschaften im Globalen Süden wenden Sie sich bitte an das Ev.-luth. Missionswerk in Niedersachsen (ELM), bei Partnerschaften innerhalb Europas an das Arbeitsfeld „Kirche in Europa“ im Haus kirchlicher Dienste (siehe zu beidem auch: "Unterstützung").
Kirchenkreispartnerschaften
In der Regel haben sich Partnerschaften auf Kirchenkreisebene etabliert. Die Größe eines Kirchenkreises hilft, dass
• Kontinuität in der Partnerschaftsarbeit eher gewährleistet ist, auch bei Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
• die Partnerschaft von mehreren Gemeinden getragen wird (z. B. in finanzieller Hinsicht oder bei der Planung und Durchführung von Besuchsreisen und Partnerschaftssonntagen).
• eine Absprache und Koordination von Projekten geschieht, um eine Bevorzugung einzelner Partnergemeinden zu vermeiden. Darüber hinaus können Kirchenkreispartnerschaften einen identitätsstiftenden Beitrag im Leben eines Kirchenkreises leisten. Denn die Kirchengemeinden eines Kirchenkreises haben mit der Partnerschaftsarbeit eine gemeinsame Aufgabe, die über sie hinausgehend für den ganzen Kirchenkreis von Bedeutung ist. Dies gilt auch im Zuge von Regionalisierungsbewegungen innerhalb von Kirchenkreisen.
Zuständig für Partnerschaftsarbeit im Kirchenkreis ist in der Regel ein Ausschuss für Mission, Ökumene und Partnerschaft (MÖP Ausschuss), der wiederum ein Ausschuss der Kirchenkreissynode ist. Strukturell ist diese Aufgabenteilung wünschenswert, weil so die Partnerschaftsarbeit im Rahmen der Kirchenkreissynodenarbeit verortet wird. Die Partnerschaftsarbeit wird dadurch in ihrer Bedeutung als ein wichtiger Arbeitsbereich des Kirchenkreises positioniert.
Dieser Ausschuss kann und sollte durch die Berufung weiterer, nicht durch die Kirchenkreissynode gewählter Mitglieder, ergänzt werden, um der Arbeit eine möglichst breite Basis vor Ort zu geben. Wünschenswert wäre auch, dass Kirchenvorstände der Gemeinden eines Kirchenkreises jeweils eine oder einen Beauftragte/n für die Partnerschaftsarbeit in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Partnerschaft entsenden. Das stärk die Verbindung der Partnerschaftsarbeit mit der Ortsgemeinde.
Wenn bei der Zusammenlegung von Kirchenkreisen zwei Partnerschaften aus den jeweiligen „Altkreisen“ neu zusammenkommen, so sollten diese nach Möglichkeit jeweils weitergeführt werden. Um unnötige Konkurrenzen zu vermeiden, sollten beide Partnerschaften im Rahmen des Ausschusses koordiniert, begleitet und gefördert werden. Es bietet sich jedoch an, für die spezifisch länderbezogene Arbeit Unterausschüsse bzw. Arbeitskreise zu bilden.
Innerhalb einer bestehenden Kirchenkreispartnerschaft können auch Partnerschaften von Gemeinde zu Gemeinde aufgebaut werden.
Gemeindepartnerschaften
In einigen Kirchengemeinden bestehen seit langem, auch unabhängig von einer möglicherweise existierenden Kirchenkreispartnerschaft, Gemeindepartnerschaften. Diese besonderen gewachsenen Gemeindepartnerschaften innerhalb eines Kirchenkreises sollten respektiert werden. Sie sollten im Rahmen einer Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand begleitet und gefördert werden, um eine möglichst breite Vernetzung der Arbeit in die Aktivitäten der Gemeinde zu erreichen.
Partnership Agreement between
____________________________ of the ____________________
and the church circuit of ______________________ in the Evangelical Lutheran Church of Hanover.
This agreement serves to confirm that the two circuits _________________ and _______________________ are committed to maintain a partnership relationship with each other and to develop this relationship further.
Foundation
Our partnership expresses the fact that as Christians we belong to one body. Furthermore, it shall bear testimony to the fact that we belong together in the “Communion of Saints” as expressed in the Apostles’ Creed.
For the members of the Body of Christ it is true that
• we are equal and interdependent;
• we are responsible for each other;
• we are called and commissioned to serve each other according to the gift he or she has received as stewards of the grace of God (1 Peter 4, 10);
• we live by our calling to be one in Christ for the sake for the world, following Jesus' example to be one with God (John 17,21-23).
• It is the foundation of our partnership that we are equal and belong together as Christians.
Objectives
Our partnership shall make the “Communion of Saints” visible. Therefore, we
want to:
• know from each other so that we take part in the life of our sisters and brothers,
• pray for each other; continuous intercessions for each other shall be the foundation of our partnership,
• meet each other and come to know each other better through mutual visitations,
• learn from each other; our partnership shall serve to widen our horizon and to learn to see the world as well and the church with the eyes of the partner,
• serve each other; we shall take responsibility for each other and share our resources and our gifts,
• grow together in the knowledge of God and of each other.
The partnership shall give new ideas and open new ways to spread the Good News of Jesus Christ. We want to be an authentic witness to God’s love and win people for God.
Steps of implementation
The objectives of our partnership shall be implemented especially by
• exchange of information
• worship services
• partnership Sundays
• mutual visits and exchange of delegations (in a two-year period)
• exchange programmes
• public relations work for partnership
Organisation
The church circuits define the place and importance of partnership according to their own congregational and circuit structures.
Both partners convene partnership committees according to the structures of the church.
• Every committee has at least three elected officers: a chairperson, a
treasurer and a secretary.
• The committees work closely together with the leadership of the circuit to organize, finance and to provide the vision for the daily work of the
partnership.
• The committees will inform one another in writing at least once every six months about developments within their partnership work. They will also include the respective church circuits in the communication about their work.
Termination of Partnership
This partnership agreement is intended to serve for an unlimited time period.
In the knowledge that a partnership is continuously growing and changing this agreement shall be revised and if necessary, altered at least every six years.
If a partner decides to terminate this agreement, notice shall be given six months prior in advance.
Signed by:___________________ on the :_____________ at:___________
On behalf of: ______________
Witnessed by: ______________ on the: ________________ at: ____________
Signed by:___________________ on the :_____________ at:___________
On behalf of: ______________
Witnessed by: ______________ on the: ________________ at: ____________